Alle Rentenversicherungsträger geben Ihnen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit, durch eine achtwöchige Nachbehandlung Ihr Rehabilitationsergebnis zu stabilisieren und zu verbessern.
Die Verordnung des IRENA - Programmes erfolgt ausschließlich durch Reha-Ärzte in stationären und ambulanten Rehakliniken.
Eine Verordnung durch den Haus- bzw. einen Facharzt ist nicht möglich.
Sprechen Sie daher bitte Ihren Reha-Arzt an.
Dieses IRENA – Programm können Sie in unserer Einrichtung durchführen:
Zeitraum: | Beginn spätestens 3 Monate nach Rehabilatationsende, Dauer bis maximal 6 Monate nach Ende der Reha |
Häufigkeit: | 1 bis 3 mal pro Woche, 24 Einheiten |
Dauer: | 90-100 Minuten |
Inhalt: | Gruppentherapie mit: Bewegungsbad, Gerätetraining, Entspannung, physikalische Therapie, Seminare |
Verordnung: | durch den Sie entlassenden Arzt der Rehabilitationsklinik |
Zuzahlung: | zuzahlungsfrei |
Fahrtkosten: | 5 Euro / Einheit werden erstattet |