Zu den ärztlichen Leistungen zählen die
Aufnahmeuntersuchung mit Feststellung der Rehabilitationsfähigkeit. Außerdem wird bei der Aufnahmeuntersuchung eine ausführliche
Anamnese erhoben und ein
ausführlicher Untersuchungsstatus. Anschl. werden mit dem Patienten zusammen die
Rehabilitationsziele festgelegt und schließlich das
Therapieprogramm festgelegt. Eventuell notwendige
diagnostische Untersuchungen werden durchgeführt oder eingeleitet. Während der ambulanten medizinischen Rehabilitation werden regelmäßig die Patienten bei der Arztvisite gesehen und betreut. Ggf. wird die Therapie angepasst. Am Ende der ambulanten medizinischen Rehabilitation wird nach der Abschlussuntersuchung ein ausführlicher
Entlassungsbericht nach den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Krankenkassen gefertigt. Hierin ist auch eine ausführliche
sozialmedizinische Beurteilung enthalten.
Zusätzlich können an diagnostischen Mitteln während der medizinischen Rehabilitation (teilw. in Kooperation) folgende Untersuchungen durchgeführt werden:
- Ultraschalluntersuchung
- EKG
- Lungenfunktion
- Belastungs-EKG
- Herzultraschall
- Röntgen
- MRT
- Szintigraphie
An zusätzlichen ärztlichen Behandlungen können
Infiltrationen durchgeführt werden. Außerdem können
chirotherapeutische Manualbehandlungen durchgeführt werden sowie
kleinere Wundversorgungen bzw.
Infusionstherapien. Außerdem kann
Akupunktur durchgeführt werden.